Das Kassenrezept
Ergotherapie ist ein Heilmittel, diese Leistung beinhalten alle gesetzlichen Krankenkassen, sowie Berufsgenossenschaften.
Sprechen Sie mit ihrem Arzt um zu entscheiden ob Ergotherapie das richtige Therapiemittel ist. Wenn der Arzt Ihnen dann ein Rezept verschreibt, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen in die Praxis kommen oder telefonisch einen Termin vereinbaren, da sonst das Rezept verfällt.
Das Privatrezept
Privatversicherte Patienten erhalten je nach Versicherungsvertrag das Heimittel Ergotherapie.
Die Patienten rechnen direkt mit Ihrer Krankenversciherung ab.
Am besten erkundigen sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, nach der Anzahl der abrechenbaren Therapieinheiten.
Grünes Rezept für Selbstzahler
Patienten die gerne Ergotherapie haben möchten und die Kosten dafür selbst übernehmen würden, haben grundsätzlich die Möglichkeit dazu. Wichtig ist dabei allerdings die Verordnungspflicht zu beachten. Wenn der auch der Arzt der Meinung ist, dass eine Behandlung sinnvoll ist hat er die Möglichkeit ein „grünes Rezept“ auszustellen.
Das grüne Rezept
Wenn der Arzt eine ergotherapeutische Behandlung befürwortet vermerkt er darauf; die Diagnose, Art und die Anzahl der Behandlung.
Dadurch haben Sie eine Diagnose vorliegen und wir können aufgrund einer ärztlichen Verordnung behandeln.