SB1 Wirbelsäulenerkrankungen
Motorisch-funktionelle Behandlung vorrangiges Heilmittel (A)
Erst VO: bis zu 10x/VO
Folge-VO: bis zu 10x/VO
Geamtverordnungsmenge des Regelfalls 20 Einheiten
Frequenzempfehlung mindestens 1 x wöchentlich
Funktionsstörung/Schädigung:
- aktive und passive Bewegungsstörungen
- Störungen der Haltung
- Schmerz
- Störungen der Grobmotorik
- Muskelinsuffizienz
- Muskelverkürzungen
- Kontrakturen
- Narbenzüge
- lokale Durchblutungsstörungen
- Regulationsstörungen
- Sensibilitätsstörungen
Fähigkeitenstörungen:
Selbstversorgung
Alltagsbewältigung
Beweglichkeit
Geschicklichkeit
Ziel der Ergotherapie
Verbesserung und Erhalt der Selbstversorgung (z.B. Ankleiden/Hygiene/Haushalt)
Verbesserung und Erhalt der körperlichen Beweglichkeit, Mobilität und Fortbewegung
Verbesserung und Erhalt der handlungsorientierten Koordination und Kraft
Steigerung der Belastungsfähigkeit und der Ausdauer
Verminderung der schmerzbedingten Reaktionen
Erlernen von Kompensationsmechansimen