Entwicklungsstörungen, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend

  • Heilmittelverordnung im Regelfall: 40 Einheiten
  • davon für Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung / Psychisch-funktionelle Behandlung bis zu 40 Einheiten
Indikationsschlüssel Vorrangig Optional Ergänzend

PS1:

Einschränkung: 1. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung, 2. im Verhalten, 3. in der zwischenmenschlichen Interaktion, 4. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit

Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung / Psychisch-funktionelle Behandlung Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Verordnungsmengen je Diagnose: Erst-VO: bis zu 10x/VO Folge-VO: bis zu 10x/VO
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: bis zu 40 Einheiten
Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
Weitere Hinweise: Verordnung nur möglich aufgrund einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diagnostik.