Entwicklungsstörungen, Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend
- Heilmittelverordnung im Regelfall: 40 Einheiten
- davon für Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung / Psychisch-funktionelle Behandlung bis zu 40 Einheiten
Indikationsschlüssel | Vorrangig | Optional | Ergänzend |
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PS1:Einschränkung: 1. der Selbstversorgung und Alltagsbewältigung, 2. im Verhalten, 3. in der zwischenmenschlichen Interaktion, 4. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit |
Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung / Psychisch-funktionelle Behandlung | Sensomotorisch-perzeptive Behandlung |
Verordnungsmengen je Diagnose: | Erst-VO: bis zu 10x/VO Folge-VO: bis zu 10x/VO |
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Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: | bis zu 40 Einheiten |
Frequenzempfehlung: | mind. 1x wöchentlich |
Weitere Hinweise: | Verordnung nur möglich aufgrund einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diagnostik. |