Gelenkerkrankungen/Störung der Gelenkfunktion mit prognostisch längerdauerndem Behandlungsbedarf

  • Heilmittelverordnung im Regelfall: 20 Einheiten
  • davon für Motorisch-funktionelle Behandlung bis zu 20 Einheiten

Relevante Diagnosen

Indikationsschlüssel Vorrangig Optional Ergänzend

SB5:

Einschränkung: 1. der Selbstversorgung / Alltagsbewältigung, 2. der Beweglichkeit und Geschicklichkeit

Motorisch-funktionelle Behandlung Thermische Anwendungen
Verordnungsmengen je Diagnose: Erst-VO: bis zu 10x/VO Folge-VO: bis zu 10x/VO
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls: bis zu 20 Einheiten
Frequenzempfehlung: mind. 1x wöchentlich
Wechsel der Diagnosengruppe: Sofern verlaufsabhängig ein Wechsel von SB4 zu SB5 medizinisch begründet ist, ist die bereits zu SB4 erfolgte Verordnungsmenge auf die Gesamtverordnungsmenge von SB5 anzurechnen. Ein Wechsel von SB5 zu SB4 ist nicht möglich.